Ärger mit Versorgern
Sofern eine Preiserhöhung auf unwirksamen Preisänderungsklauseln beruht, können Gassonderkunden dann Geld zurückverlangen, wenn sie binnen drei Jahren der jeweiligen Jahresrechnung widersprochen haben.
Im August 2011 erhielten Stromkunden von ihrem Anbieter FlexStrom ein Schreiben mit neuem Preisblatt. Doch für jede Preiserhöhung benötigt der Anbieter die Zustimmung des Kunden.
Der Stromanbieter FlexStrom soll Kunden den Bonus auszahlen, auch wenn sie nur ein Jahr lang Kunde waren. So lautet die erste wichtige Empfehlung des Ombudsmanns der Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher sollen den Energieversorger zur Auszahlung des Bonus auffordern und ggf. die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Verbraucher sollten die Preispolitik der Gasversorger nicht anstandslos hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen und beim Verdacht auf unberechtigte Preiserhöhungen Widerstand leisten.
Verbraucher, die noch Geld von dem insolventen Energieversorger zu bekommen haben, weil sie einen Tarif mit Jahresvorauszahlung und/oder Kaution gewählt hatten, und bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten, sollten ihre Forderung dann selbstständig anmelden.
Früher war`s schlechter. Die jährlichen Rechnungen für Strom und Gas erschienen den Kunden zumeist unergründlich. Das hat sich zum Besseren gewendet. Inzwischen schreibt das Gesetz den Versorgern vor, was sie alles zu erwähnen haben.